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01.03.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Entwicklung von Investitionsbewertungsrelationen gem. § 10 KHG für das Jahr 2022 auf unserer Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung.


15.02.2023

Ab sofort steht Ihnen für die Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 im InEK-Datenportal die Möglichkeit zur Übermittlung der Jahresmeldung für das Jahr 2022 an das InEK zur Verfügung.


14.02.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen gem. § 137i Abs. 4a SGB V für das Jahr 2023 die Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grundlage des § 5 Absatz 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung übermittelt haben, zur Verfügung.


30.01.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 4 der NUB-PEPP-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich  Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden zum Herunterladen zur Verfügung.


30.01.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden zum Herunterladen zur Verfügung.


27.01.2023

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2022.


17.01.2023

Bei Kliniken, die über einen der pflegesensitiven Bereiche Allgemeine Pädiatrie, Pädiatrische Intensivmedizin, Spezielle Pädiatrie oder Neonatologische Pädiatrie verfügen, gilt der Ausnahmetatbestand nach § 7 Satz 1 Nummer 2 PpUGV ohne weiteren Nachweis für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 31.03.2023 als erfüllt. Die übrigen Nachweispflichten der Krankenhäuser im Hinblick auf die Pflegepersonaluntergrenzen gelten weiter.

Ab sofort stellen wir Ihnen die Klarstellung von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft im Zusammenhang mit der Ausbreitung der RSV-Infektionen vom 10.01.2023 zur Verfügung.


12.01.2023

Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220016 „Klärung der Kodiervoraussetzungen für die Gabe von Dibotermin“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar.


09.01.2023

Durch ein technisches Versehen wurde am 01.12.2022 ein fehlerhafter um variable Sachkosten bereinigter PEPP-Entgeltkatalog Version 2022 veröffentlicht. Die korrigierte Version steht ab sofort zur Verfügung.


05.01.2023

Die Informationen zum Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation für das Datenjahr 2021 stehen ab sofort zur Verfügung.

 



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